Start Politik Ausland Freie Meinungsäußerung USA: Donald Trump will Flaggenverbrennern Staatsbürgerschaft entziehen

Freie Meinungsäußerung
USA: Donald Trump will Flaggenverbrennern Staatsbürgerschaft entziehen

Mit Haftstrafen bis zu einem Jahr oder dem Entzug der Staatsbürgerschaft will der künftige US-Präsident Donald J. Trump das Verbrennen der US-Flagge ahnden. Der Supreme Court meint bis dato, dass diese Form des Protests durch die Redefreiheit gedeckt sei.

(Foto: Screenshot/Youutbe)
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Washington, D.C. (nex) – Der designierte Präsident der USA, Donald J. Trump, forderte am Dienstag, dass das Verbrennen der amerikanischen Flagge unter Strafe gestellt werden sollte. “

Niemandem sollte es erlaubt sein, die amerikanische Flagge zu verbrennen – und wenn es jemand tut, sollte es Konsequenzen geben, etwa den Verlust der Staatsbürgerschaft oder ein Jahr im Gefängnis“, erklärte Trump über Twitter.

Der künftige Präsident ließ offen, welcher Anlassfall ihn zu der Forderung veranlasste. In mehreren Städten war es zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen, nachdem er am 8. November überraschend gegen die einhellig von Medien und politischem Establishment favorisierte Ex-Außenministerin Hillary Clinton die Präsidentenwahl gewonnen hatte.

Um das Vorhaben umzusetzen, müsste der Supreme Court von zwei Leitentscheidungen abrücken. Im Jahr 1990 hatte er das Verbrennen der Flagge als Form des Protests beurteilt, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Ein Gesetz gegen die Flaggenverbrennung sei daher nicht statthaft.

Bereits 1967 hatte der Oberste Gerichtshof entschieden, dass US-amerikanischen Bürger die Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden dürfe. Trumps Übergangssprecher Jason Millet bestätigte gegenüber CNN, dass der Präsident die Auffassung vertrete, das Verbrennen der Flagge stelle keine Meinungsäußerung im Sinne des Ersten Verfassungszusatzes dar.

Der Sprecher der scheidenden Regierung Obama, Josh Earnest, erklärte hingegen, er lehne diese Form des Protests ab, würde jedoch ein gesetzliches Verbot nicht gutheißen.

Die freie Rede sollte „nicht nur dann geschützt bleiben, wenn wir ihr zustimmen, sondern auch, wenn wir sie als Affront empfinden“.