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Istanbul: Frauen mit neuer Bus-Regelung sehr zufrieden

Der Stadtrat von Istanbul hat den Fahrern städtischer Buslinien nun erlaubt, nachts allein reisende Frauen auch direkt in Wohnungsnähe aussteigen zu lassen. Auf diese Weise soll der Gefahr von Gewalt und sexuellen Übergriffen entgegengewirkt werden.

(Archivfoto: Dailysabah)
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Neuerung im ÖPNV bringt größere Sicherheit für allein reisende Frauen

Istanbul (nex) – Eine Neuerung im städtischen Transportsystem der Metropolregion Istanbul erlaubt es weiblichen Passagieren künftig, nachts aus öffentlichen Bussen auch an Stellen auszusteigen, die nicht explizit als Haltestellen ausgewiesen sind.

Seit Freitag gilt diese Regelung für jede Buslinie. Nach 22 Uhr werden Busfahrer Frauen auch abseits der vorgesehenen Haltestellen in unmittelbarer Nähe ihres Zielortes aussteigen lassen können, sofern die Verkehrsverhältnisse und die Sicherheit des Umfelds dies erlauben.

Die Passagiere Ceyda Ada und Nihal Özçapkın gehörten zu den ersten, die von der Neuregelung Gebrauch machten. Sie äußerten sich gegenüber der Nachrichtenagentur Anadolu zufrieden. Der Service sei Frauen definitiv von Nutzen, helfe ihnen, ihre Wohnstätten sicherer und schneller zu erreichen und die verlassenen und gefährlichen Ecken Istanbuls zu meiden.

Das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt hatte den Resolutionsentwurf, der diesen Schritt ermöglichte, in die Kommunalpolitik eingebracht und der Stadtrat hat ihn am 17. September 2016 angenommen. Stadträtin Esin Hacıalioğlu, die den Entwurf beigesteuert hat, erklärte, die Vorgehensweise würde die Gefahr für Frauen, die nachts alleine nach Hause gehen müssten, zum Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden, verringern.

In den letzten 15 Jahren seien etwa 5400 Frauen zum Opfer von Gewaltverbrechen geworden. „Es Frauen zu ermöglichen, Busse auch abseits von ausgewiesenen Haltestellen zu verlassen, wäre ein kleiner Schritt für uns, aber ein bedeutender Fortschritt für Frauen, die Gewalt und sexuellen Übergriffen ausgesetzt sind, auf den Straßen“, hieß es in der Begründung.