Start Finanzen One-in-One-out-Regel Bürokratiekosten um über 1,3 Milliarden Euro seit 2015 gesenkt

One-in-One-out-Regel
Bürokratiekosten um über 1,3 Milliarden Euro seit 2015 gesenkt

Seit dem Inkrafttreten der so genannten One-in-One-out-Regel Anfang 2015 sei die Wirtschaft um mehr als 1,3 Milliarden Euro entlastet worden, so der Chef des Nationalen Normenkontrollrats, Johannes Ludewig.

(Symbolfoto: pixa)
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Düsseldorf (nex) – Die Bundesregierung kommt mit der Entlastung der Unternehmen von Bürokratiekosten weiter deutlich voran.

Seit dem Inkrafttreten der so genannten One-in-One-out-Regel Anfang 2015 sei die Wirtschaft um mehr als 1,3 Milliarden Euro entlastet worden, sagte der Chef des Nationalen Normenkontrollrats, Johannes Ludewig, der  „Rheinischen Post“.

Die Regel bedeutet, dass für jede neue gesetzliche Regelung, deren Folgekosten die Wirtschaft belasten, eine gleichwertige Entlastung an anderer Stelle geschaffen werden muss. „Die zum 1. Januar 2015 auf Vorschlag des Nationalen Normenkontrollrats eingeführte ‚One in one out‘-Regel bringt offenbar tatsächlich den erhofften Druck ins System“, sagte Ludewig.

Bis Mitte 2016 sei das ‚Out‘ um knapp eine Milliarde Euro höher ausgefallen als das ‚In‘. „Es zeichnet sich nun ab, dass sich dieser Trend seither weiter verstetigt“, sagte Ludewig. „So hat allein das zweite Bürokratieentlastungsgesetz zu einem ‚Out‘ von 360 Millionen Euro geführt“, sagte Ludwig.

Das zweite Bürokratieentlastungsgesetz trat im Juli in Kraft. Es sieht weniger Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten für kleinere und mittlere Unternehmen vor.