Start Politik Unmut über Sex-Aufklärung Minderjährige kritisieren zu viel Sex in Aufklärungsplakaten

Unmut über Sex-Aufklärung
Minderjährige kritisieren zu viel Sex in Aufklärungsplakaten

Immer mehr junge Menschen protestieren gegen explizite Sex-Darstellungen in der Öffentlichkeit. Ihnen geht die Offenheit der Inhalte staatlicher „Aufklärungskampagnen“ zunehmend zu weit.

(Foto: Screenshot/lovelife)
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Bern (nex) – Nicht nur in Deutschland mehren sich die Proteste gegen explizite Darstellungen und die Darbietung sexueller Inhalte in der Öffentlichkeit im Namen staatlich geförderter „Aufklärungskampagnen“.

Wie das „Christliche Medienmagazin pro“ berichtet, wollen 35 Kinder und Jugendliche, nachdem sie mit einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen gescheitert waren, nun vor das Bundesgericht ziehen, um eine für die Benutzung von Kondomen werbende Kampagne des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit stoppen zu lassen.

Das Video zur Kampagne zeige explizit sexuelle Handlungen, lautet der Vorwurf. Dies unterlaufe geltende Bestimmungen zum Jugendschutz. Die Szenen und Plakate seien mehr darauf ausgelegt, sexuelle Lust zu erregen, als aufzuklären, heißt es weiter vonseiten der Beschwerdeführer. Die Eltern der Kinder sehen darüber hinaus eine Gefährdung in der Entwicklung ihrer Kinder. Auch die christliche Stiftung „Zukunft CH“ unterstützt den Widerstand gegen die Kampagne, die unter dem Titel „Bereue nichts“ steht.

In Deutschland protestieren seit mehreren Jahren konservative Nichtregierungsorganisationen wie „Demo für alle“ gegen ihrer Auffassung nach anzügliche und übergriffige Kampagnen zur „Sexualaufklärung“ an Schulen und in der Öffentlichkeit. Vor einigen Wochen erregte eine Plakatkampagne der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ Aufsehen, deren Ziel es sei, vor der Verbreitung von Geschlechtskrankheiten zu warnen und dazu in Comic-Darstellungen sexuelle Handlungen in verschiedenen Posen und Konstellationen zeigt.

Sören Hauptstein von der AfD-Jugendorganisation Jungen Alternative Niedersachsen sprach in diesem Zusammenhang von „obszönen Sex-Zeichnungen“ und brachte eine Strafanzeige wegen Verbreitung pornografischer Schriften an Minderjährige ein.