Start Politik Ausland Armenien-Resolution Herero-Sprecherin: „Deutschland verhält sich wie ein Vergewaltiger, der gleichzeitig Richter ist“

Armenien-Resolution
Herero-Sprecherin: „Deutschland verhält sich wie ein Vergewaltiger, der gleichzeitig Richter ist“

Die Vorsitzende des Herero-Verbandes OGC, Esther Muinjangue, findet es „interessant“, wie beflissen Deutschland die Geschichte anderer Länder aufarbeitet. „Was ist der Unterschied? Die Herero sind schwarz, die Deutschen glauben, dass sie Schwarze nicht ernst nehmen müssen. Das ist für mich die einzige Schlussfolgerung", so die NGO-Vorsitzende Esther Muinjangue in einem Interview.

(Foto: Namibian Sun)
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Windhuk (nex) – Unter den überlebenden Angehörigen der namibischen Volksgruppe der Herero hat der umstrittene Beschluss des Deutschen Bundestages, in dem in der Vorwoche im Zusammenhang mit den Ereignisse im Osmanischen Reich von 1915 von einem „Völkermord“ an Armeniern gesprochen wurde, Empörung ausgelöst.

„Wir finden es sehr interessant, dass sich die Deutschen so aktiv für die Sache der Armenier einsetzen, während sie ihre eigenen Angelegenheiten unter den Tisch kehren“, wird die Vorsitzende des Ovaherero Genocide Committee (OGC), Esther Muinjangue, in der „Welt“ zitiert.

Das Ovaherero Genocide Committee weist 28 Mitglieder auf und wird vom Stammesoberhaupt der heute 200 000 Menschen zählenden Volksgruppe der Herero, Vekuii Rukoro, geführt. Rukoro lehnt die mittlerweile zwischen Deutschland und der namibischen Regierung geführten Verhandlungen über Reparationszahlungen für deutsche Verbrechen während der Kolonialzeit ab, weil er befürchtet, dass sein Stamm übervorteilt werden könnte, wenn statt einer direkten Einigung mit der Vertretung der Herero lediglich eine Grundsatzvereinbarung mit der Regierung von Namibia zustande käme.


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Er argumentiert, dass es nur gegen die Herero eine explizite Genozidanordnung gegeben habe, auch würden die Nachfahren seines Stammes außen vor bleiben, die einst vor den Deutschen in die Nachbarländer geflohen waren. Im Jahre 1904 erteilte der deutsche Generalleutnant Lothar von Trotha in der damaligen deutschen Kolonie Deutsch-Südwestafrika den Befehl, alle Stammesangehörigen der Herero zu töten. Bis 1908 wurden zwischen 65 000 und 80 000 Herero umgebracht, außerdem bis zu 20 000 Angehörige des Stammes der Nama.

Die „Welt“ weist in ihrem Bericht darauf hin, dass Historiker sich darüber uneinig wären, „wie viele der Toten an damals üblichen Krankheiten starben“ – ein Hinweis, der im Zusammenhang mit der Debatte um die Ereignisse von 1915 von nicht wenigen Befürwortern der „Völkermord“-These bezüglich der osmanischen Armenier schon als „Genozidleugnung“ betrachtet wird. Auch habe Deutschland „seit 1990 […] mehr als 800 Millionen Euro Entwicklungshilfe an Namibia gezahlt“. Damit erhalte das Land pro Kopf der Bevölkerung mehr Entwicklungshilfe aus Deutschland als jedes andere in Afrika.

Eine offizielle Anerkennung der deutschen Ausrottungspolitik gegenüber den Herero sei, wie Esther Muinjangue betont, in Deutschland zudem mit der Begründung unterblieben, die Verbrechen seien lange vor der 1948 verabschiedeten UN-Völkermordkonvention erfolgt und könnten nicht nach den dort festgelegten Artikeln bestraft werden.

„Der Völkermord an den Armeniern fand nur sieben Jahre nach dem an den Herero statt, hier sprechen die Deutschen plötzlich wie selbstverständlich von Völkermord“, wird die NGO-Vorsitzende in der „Welt“ zitiert. „Was ist der Unterschied? Die Herero sind schwarz, die Deutschen glauben, dass sie Schwarze nicht ernst nehmen müssen. Das ist für mich die einzige Schlussfolgerung.“ Deutschland verhalte sich den Herero gegenüber „wie ein Vergewaltiger, der gleichzeitig Richter ist“.