Start Panorama Gesellschaft Europäisches Erfassungssystem gefordert 8500 vermisste Flüchtlingskinder: Deutsches Kinderhilfswerk drängt auf Aufklärung

Europäisches Erfassungssystem gefordert
8500 vermisste Flüchtlingskinder: Deutsches Kinderhilfswerk drängt auf Aufklärung

"Diesen Kindern drohen Ausbeutung, Sexarbeit, Sklaverei oder sogar Organhandel", sagte der Präsident der Organisation, Thomas Krüger,

(Archivfoto: AA)
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Europäisches Erfassungssystem gefordert – Krüger: Behörden sind in der Pflicht

Osnabrück (ots) – Das Deutsche Kinderhilfswerk hat anlässlich des Weltflüchtlingstages am gestrigen Montag die Aufklärung der Schicksale von mehr als 8500 vermissten unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland angemahnt.

„Diesen Kindern drohen Ausbeutung, Sexarbeit, Sklaverei oder sogar Organhandel“, sagte der Präsident der Organisation, Thomas Krüger, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er forderte ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Dieses könnte bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten.

Krüger drängte ferner auf eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Bundesbehörden, Jugendhilfeträgern vor Ort sowie der Polizei auch in Deutschland. Bei der Suche nach diesen vermissten Kindern müssten vorhandene Suchdienste, zum Beispiel des Deutschen Roten Kreuzes, besser eingebunden werden. „Jedem vermissten Kind, egal ob es aus Deutschland oder einem anderen Land kommt, müssen wir größtmögliche Aufmerksamkeit widmen“, erklärte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks.

Nach Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 781 Kinder (bis 13 Jahre) und 7756 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. „Diese erschreckend hohe Zahl weckt schlimmste Befürchtungen“, sagte Krüger. Auch wenn aufgrund von Mehrfachregistrierungen, der Weiterreise zu Verwandten oder Fehlern in der Datenerfassung diese Zahl niedriger sein könne, seien die Behörden nicht aus der Pflicht zu Nachforschungen entlassen.