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Stiftung Warentest
Hass im Netz: 5000 Euro Strafe für antisemitischen Hass-Post, 2000 für einen gegen Merkel

Die Stiftung Warentest hat eine Art „Strafgeldkatalog“ für Online-Hassposts veröffentlicht und dazu aufgerufen, Hasskommentare anzuzeigen.

(Symbolfoto: pixa)
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Berlin (nex) – Die Stiftung Warentest hat dazu aufgerufen, Hasskommentare im Internet, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, anzuzeigen, und in diesem Zusammenhang auch eine Art „Strafkatalog“ auf Facebook und Twitter veröffentlicht, aus dem hervorgeht, mit welcher Geldstrafe der Urheber welcher hetzerische Äußerung zu rechnen habe.

So sollen judenfeindliche Kommentare mit bis zu 5000 Euro geahndet werden, Anspielungen auf die Gaskammern des Dritten Reiches wurden beispielsweise mit 4800 Euro geahndet. Der Spruch „Merkel muss öffentlich gesteinigt werden“ kostet im Vergleich dazu 2000 Euro Strafe. Voraussetzung dafür, dass eine Geldstrafe für einen Hasskommentar verhängt wird, ist jedoch, dass dieser angezeigt wird.

Nutzer sollten sich von Hasskommentaren nicht entmutigen und davon abhalten lassen, sich an Debatten zu beteiligen, mahnt die Stiftung. „Eine aufgeklärte und fortschrittliche Gesellschaft benötigt rationale und sachliche Diskussionen. Diese dürfen nicht von jenen gekapert und verhindert werden, die nur Hass schüren wollen“, äußerte sich die Einrichtung in einem Facebook-Post, der bislang auf Facebook fast 900 Reaktionen hervorgerufen hat und mehr als 10 000 Mal gelikt wurde.

In den meisten Fällen können Betroffene Anzeigen einfach online erstatten, da die Polizeidirektionen der Bundesländer entsprechende Kontaktstellen im Internet eingerichtet haben. „Die Opfer von Internethass stehen dem nicht hilflos gegenüber und müssen auch keine komplizierten Wege mehr auf sich nehmen“, bemerkte die Stiftung.