Start Lokales Nordstadt und Innenstadt bleiben verschont Dortmund: Kein Naziaufmarsch in der Nordstadt

Nordstadt und Innenstadt bleiben verschont
Dortmund: Kein Naziaufmarsch in der Nordstadt

In Dortmund ist für den 4. Juni eine rechtsextreme Demonstration angekündigt. Das Ziel der Nazis, durch die Nordstadt zu ziehen, ist jedoch gescheitert. Auch in der Innenstadt werden sie ihre Parolen nicht an den Mann bringen können.

Dortmunder U (Symbolfoto: nex24)
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Dortmund (nex) – Wo die geplante Neonazi-Demonstration am 4. Juni stattfinden wird, ist noch ungewiss. Es steht jedoch eines fest: Sie wird nicht in der Nordstadt über die Bühne gehen, und auch die Innenstadt wird davon verschont bleiben. Mit Blick auf „konkrete polizeiliche Gefahrenprognosen“ hat die Polizei im Rahmen der rechtlich erforderlichen Kooperationsgespräche gegenüber dem Anmelder durchgesetzt, dass der Aufmarsch in einen Außenbezirk verlegt wird.

Polizeipräsident Gregor Lange zeigte sich gegenüber der WAZ mit dem Ergebnis zufrieden: „Weder in der Nordstadt noch in der Dortmunder City sollen Rechtsextremisten am 4. Juni auf sich aufmerksam machen können.“ Es sei „ein wichtiges Ergebnis, dass wir die an diesem Tag veranstaltungsreiche City aus der rechtsextremistischen Versammlungslage heraushalten können und den vielen mit uns in der Nordstadt lebenden Migranten eine Konfrontation mit ausländerfeindlichem Hass ersparen“, so Lange weiter. Außerdem sei auf diese Weise eher gewährleistet, dass die Gesundheit von Polizeibeamten nicht aufs Spiel gesetzt werde.

Sowohl innerhalb der rechts- als auch innerhalb der linksextremistischen Szene sei von einem erheblichen Grad der Radikalisierung und der Gewaltbereitschaft auszugehen, hieß vonseiten des Polizeipräsidenten. Die Linksextremen würden überregional mobilisieren, um den Nazi-Aufmarsch zu verhindern. Die Polizei wolle alle gangbaren Mittel ausschöpfen, um ein Aufeinandertreffen zwischen beiden Gruppen zu verhindern. Die Möglichkeit eines Verbots des Aufmarsches sei wie auch in den Jahren zuvor intensiv geprüft worden. Eine realistische juristische Möglichkeit, die Kundgebung zu verhindern, habe es jedoch in Anbetracht der Spruchpraxis der Gerichte nicht gegeben.