Start Panorama Seit 2011 Microchip-Pflicht Reisen mit Vierbeinern: Kennzeichnungs-Pflicht auch innerhalb der EU

Seit 2011 Microchip-Pflicht
Reisen mit Vierbeinern: Kennzeichnungs-Pflicht auch innerhalb der EU

Wer sein Haustier auf eine Auslandsreise mitnehmen will, muss laut ADAC viele Vorschriften beachten. So müssen innerhalb der EU Vierbeiner gekennzeichnet sein.

(Foto: Pezibear/Pixabay)
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Bei Auslandsreisen mit Tieren an den Ausweis denken
Innerhalb der EU besteht Kennzeichnungs-Pflicht für Vierbeiner

München (ots) – Wer sein Haustier auf eine Auslandsreise mitnehmen will, muss laut ADAC viele Vorschriften beachten. So müssen innerhalb der EU Vierbeiner gekennzeichnet sein. Dafür ist seit Juli 2011 ein Mikrochip Pflicht; eine vor diesem Stichtag erfolgte und gut lesbare Tätowierung wird ebenfalls anerkannt. Außerdem ist der EU-Heimtierausweis mitzuführen, den ein Tierarzt ausstellt. Der ADAC empfiehlt, sich rechtzeitig über die Vorschriften zu informieren und mindestens einen Monat vor der Abreise an die Impfungen beim Tierarzt zu denken.

(Foto: obs/ADAC)
(Foto: obs/ADAC)

Bei Reisen mit Tieren innerhalb der EU muss der Ausweis Angaben zum Tier, seinem Besitzer und der durchgeführten Tollwutimpfung enthalten. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein. In Finnland, Großbritannien, Irland und Malta ist bei Hunden zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer Pflicht.

Nicht-EU-Länder haben länderspezifische Besonderheiten, über die sich Tierbesitzer unbedingt vor Reiseantritt informieren sollten. Die Schweiz und Liechtenstein haben die EU-Regeln übernommen – hier genügen Mikrochip, EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung. Norwegen verlangt bei Hunden zusätzlich die Behandlung gegen Bandwurm.

Bei der Wiedereinreise in die EU aus Ländern wie zum Beispiel Norwegen, der Schweiz, Australien, den USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU. Ansonsten muss für alle anderen Länder noch vor der Abreise in Deutschland ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden.