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Flüchtlingsgesetz
DGB kritisiert geplantes Integrationsgesetz als populistisch

"Obwohl es nicht mal genügend Angebote gibt und viele Geflüchtete Monate darauf warten, soll die Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen ausgeweitet werden." Wer nicht mitziehe, müsse mit Sanktionen rechnen.

(Symbolfoto: trt)
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Osnabrück (ots) – Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Integration von Flüchtlingen als teilweise populistisch. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, das Eckpunktepapier für das Gesetz enthalte zwar durchaus positive Ansätze.

Diese seien aber nicht konkret genug. Sehr konkret seien dagegen die geplanten sanktionsbehafteten Maßnahmen. Die Gewerkschafterin nannte dies „eine Verbeugung vor den Stammtischen“. Das Gesetz soll am Wochenende auf einer Klausurtagung der Großen Koalition beschlossen werden

Buntenbach kritisierte: „Obwohl es nicht mal genügend Angebote gibt und viele Geflüchtete Monate darauf warten, soll die Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen ausgeweitet werden.“ Wer nicht mitziehe, müsse mit Sanktionen rechnen. Wer dagegen engagiert mitmache, könne nicht damit rechnen, dass er oder sie bleiben könne. „Mit solchen Botschaften kann Integration nicht gelingen.“

Die Gewerkschafterin drängte zugleich darauf, die geplanten Maßnahmen bei der Ausbildungsförderung zu verbessern. Sie forderte „transparente und einheitliche Regelungen, die das heute bestehende Wirrwarr beenden“. Derzeit gebe es für jede Gruppe je nach Status unterschiedliche Fristen und Zugänge zu Förderinstrumenten. „Wir schlagen hier vor: Zugang bis zum Alter von 25 Jahren und ohne Wartefrist.“ Das Eckpunktepapier von CDU, CSU und SPD enthält unter anderem die Zusage für 100.000 zusätzliche Jobs aus Bundesmitteln.

Zudem sieht der Vorschlag Erleichterungen bei der Ausbildungsförderung, eine Bleibegarantie für Auszubildende plus ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre bei einer Weiterbeschäftigung und eine dreijährige Aussetzung der Vorrangprüfung in Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit vor. Nach dieser Regel muss derzeit vor der Einstellung eines Flüchtlings zunächst geprüft werden, ob auch ein Bewerber aus Deutschland oder der EU infrage käme.

Auf der anderen Seite sollen Integrationspflichten festgeschrieben werden, die im Detail noch verhandelt werden müssen. Bei Verweigerung droht eine Kürzung der Sozialleistungen. Auch die Wohnsitzauflage zur Vermeidung von Ghettobildung in Städten soll eingeführt werden. Wer sich nicht an die Zuweisung hält, dem sollen die Leistungen gestrichen werden.