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Immunitätsaufhebung: Junkies hängen, Terroristen laufen lassen?

In der Türkei wird die Immunität von Parlamentsabgeordneten nicht allzu oft aufgehoben, wenn es tatsächlich dazu kommt, muss der Anlass schon ein gravierender sein. Einer wie beispielsweise die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

(Foto: haber)
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Dortmund (nex) – Von allen schwer erträglichen Politikern, mit denen die Grünen nun wirklich reichlich gesegnet sind, gehört zweifellos Volker Beck zu den am schwersten erträglichen. Es ist eigentlich ein Skandal – und wohl nur dank der besonders ausgeprägten Mediendominanz grüner Ideologie in Deutschland möglich -, dass ein Politiker, der offen für die „Entkriminalisierung der Pädosexualität“ eingetreten war, nicht nur höchste Ämter in einer Parlamentspartei bekleiden, sondern von dort aus auch noch jahrelang moralisierend den Zeigefinger auf andere richten konnte. Im Unterschied zu all jenen, die nach der Auffindung von Crystal Meth bei Beck vor zwei Wochen im Zuge einer Polizeikontrolle meinten, der Ärmste hätte die Häme nicht verdient, gönne ich mir selbst und allen anderen ihre Schadenfreude gegenüber dem Grünen-Politiker, der am Ende wohl nicht nur ein Moralinjunkie gewesen sein dürfte.

Trotzdem ist objektiv gesehen der Besitz von 0,6 Gramm einer „betäubungsmittelähnlichen Substanz“ natürlich kein Vergehen, das nach einer allzu gravierenden Sanktion verlangt und es gibt Länder, in denen wird ein Delikt dieser Art noch als zu geringfügig erachtet, um gleich die Immunität eines Parlamentsabgeordneten aufzuheben. Man vertraut in solchen Fällen dann oft lieber darauf, dass der Betreffende selbst die Konsequenzen zieht oder spätestens die Wähler dies bei der nächsten Wahl selbst übernehmen. Möglicherweise liegt es daran, dass man dem Wähler in Deutschland in diesem Fall doch nicht in ausreichendem Maße vertrauen kann und man sich deshalb nun dazu entschieden hat, dem Staatsanwalt schon jetzt den Zugriff auf den Kinderfreund a.D. zu ermöglichen. Ich werde deswegen jetzt weder bittere Tränen vergießen noch zu einer Lichterkette aufrufen.

Und doch hat die plötzliche Saubermann-Attitüde der politischen Klasse etwas Pikantes: Man pflegt sie gerne in eigener Sache, billigt das Gleiche aber anderen Ländern nicht zu. In der Türkei wird die Immunität von Parlamentsabgeordneten nicht allzu oft aufgehoben. Wenn es tatsächlich dazu kommt, muss der Anlass schon ein gravierender sein, einer wie beispielsweise die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Das ist der Grund, warum der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan nun die parlamentarische Immunität von fünf Abgeordneten der HDP, ihres Zeichens der politische Arm der terroristischen PKK, aufheben lassen will.

Die betreffenden Abgeordneten haben sich nicht damit begnügt, die Interessen der Terrororganisation parlamentarisch zu artikulieren – wofür sie viele gewählt hatten -, sondern sie haben aktiv die Delegitimierung gewählter örtlicher Amtsträger, oft ihrer eigenen Parteikollegen, zu Gunsten einer „Autonomie“ nach PKK-Vorgaben betrieben und offen zu Gewalt aufgefordert, ja, teilweise sogar Waffen für die Terroristen gehortet oder transportiert. Wenn Erdogan nun als „Diktator“ bezeichnet wird, wenn er in solch einem gravierenden Fall der nationalen Sicherheit die Aufhebung parlamentarischer Immunitäten begehrt, … – was ist dann die deutsche politische Führung, wenn sie das Gleiche schon wegen 0,6 Gramm Crystal Meth veranlasst?!