Start Panorama Ziffer 12.1 Pressekodex: Sollte man in Berichterstattungen Nationaliäten nennen?

Ziffer 12.1
Pressekodex: Sollte man in Berichterstattungen Nationaliäten nennen?

Die Ziffer 12.1 besagt, dass die Nationalität in der Berichterstattung über Straftaten nicht zu nennen ist, sofern sie mit der Tat nichts zu tun hat.

(Foto: dts)
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Berlin (dts) – Der Deutsche Presserat will sich am 9. März mit der Diskriminierungsrichtlinie seines Pressekodex` beschäftigen.

Die Ziffer 12.1 besagt, dass die Nationalität in der Berichterstattung über Straftaten nicht zu nennen ist, sofern sie mit der Tat nichts zu tun hat. „Die Ziffer 12 polarisiert schon lange“, sagte Presserats-Sprecherin Edda Eick der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Zwar habe der Paragraf seine Berechtigung, dennoch werde sich das Plenum des Vereins am 9. März „ergebnisoffen“ mit ihm beschäftigen. Das sei unabhängig von den Kölner Ereignissen geplant gewesen, betonte die Sprecherin.

Auch im laufenden Jahr verzeichnete der Presserat Beschwerden mit Bezug zur Ziffer 12.1 – primär über Medienberichte über die Ereignisse der Kölner Silvesternacht. Bislang seien es etwa 25 gewesen, sagte Eick. Kritik gebe es sowohl für die Nennung der Nationalitäten der mutmaßlichen Täter wie auch für das Nicht-Erwähnen. Im Jahr 2015 erhielt der Presserat 2.350 Beschwerden, aus denen 35 Rügen resultierten. „Das zeigt, dass die Leser einen Wunsch nach Qualität haben“, sagte Eick.

Dass der Presserat in lediglich 35 Fällen eine Rüge aussprach, zeige aber auch, „dass die Presse nicht schlecht berichtet“