Start Panorama Deutscher Verkehrsgerichtstag Alkohol am Steuer: Deutscher Richterbund warnt vor Abschaffung von Blutproben

Deutscher Verkehrsgerichtstag
Alkohol am Steuer: Deutscher Richterbund warnt vor Abschaffung von Blutproben

Anlässlich des Deutschen Verkehrsgerichtstages hat der Deutsche Richterbund die Blutprobe als verlässliches Instrument der Beweisführung gewürdigt. Pläne, diese abzuschaffen und den Atemalkoholtest bei Verdacht auf Trunkenheit am Steuer ausreichen zu lassen, seien abzulehnen.

(Foto: dts)
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Berlin (dts) – Anlässlich des Deutschen Verkehrsgerichtstags hat der Deutsche Richterbund vor einer Abschaffung der Blutproben bei betrunkenen Autofahrern gewarnt. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag) sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank: „Ich bin absolut dagegen, Blutproben abzuschaffen und nur noch auf Atemalkoholtests zu setzen. Die Blutprobe hat sich im Strafprozess als sehr verlässliches Instrument der Beweisführung bewährt – auch zugunsten der Betroffenen. Sie ist unverzichtbar.“

Im Blut könnten auch Drogen und Medikamente nachgewiesen werden und zwar selbst noch lange nach der Tat. Während die Blutprobe den Alkoholgehalt bis auf die zweite Nachkomma-Stelle berechne, seien Atemtests viel zu ungenau. „Atemalkoholtests haben eine Fehlerquote von bis zu fünf Prozent“, sagte Frank. „Diese Abweichung kann darüber entscheiden, ob jemand unter oder über einer gewissen Promille-Grenze liegt und ob er sich strafbar gemacht hat oder nicht.“ Vertreter der Polizei fordern seit längerem die Abschaffung von Blutproben, weil sie der Polizei zusätzliche Arbeit mache und der Atemalkoholtest ausreiche. Mediziner und Juristen wollen dagegen daran festhalten. Der Vorsitzende des Richterbundes sprach sich zudem dafür aus, dass Blutproben künftig nicht mehr vom Richter, sondern von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden können. „Der Richtervorbehalt hat im Bereich der Verkehrsdelikte keinen rechtsstaatlichen Mehrwert“, sagte Frank. „So werden schnellere Entscheidungen möglich, ohne dass Rechte des Betroffenen beschnitten werden.“ Das Bundesjustizministerium habe angekündigt, in den kommenden Wochen einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen.