Start Politik Deutschland Nur noch "subsidiärer Schutz" Bundesregierung verbietet Familiennachzug für syrische Flüchtlinge

Nur noch "subsidiärer Schutz"
Bundesregierung verbietet Familiennachzug für syrische Flüchtlinge

Die Bundesregierung will Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien nur noch subsidiären Schutz gewähren. Damit erhalten Syrien-Flüchtlinge nur eine Aufenhaltsbewilligung für ein Jahr und ihren Familien ist es nach dem Koalitionsbeschluss vom Donnerstag nicht mehr gestattet nachzureisen.

(Foto: dts)
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Berlin (dts) – Die Bundesregierung will Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagsausgabe) nur noch subsidiären Schutz gewähren. Damit erhalten Syrien-Flüchtlinge nur eine Aufenhaltsbewilligung für ein Jahr und ihren Familien ist es nach dem Koalitionsbeschluss vom Donnerstag nicht mehr gestattet nachzureisen. „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird angewiesen, ab sofort Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien nur subsidiären Schutz zu gewähren“, zitiert die F.A.Z. das Bundesinnenministerium.

Am Donnerstag hatte sich die große Koalition unter anderem darauf geeinigt, den Familiennachzug bei Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Flüchtlinge aus Syrien erhalten bisher in fast allen Fällen „primären Schutz“ – zumeist eine Rechtsstellung als Flüchtling nach dem Asylverfahrensgesetz und damit das Recht auf einen Aufenthalt für zunächst drei Jahre sowie auf Familiennachzug. Im August wurden nach Angaben des BAMF über insgesamt 55.600 Asylanträge von syrischen Staatsbürgern entschieden. 38.650 erhielten eine Rechtsstellung als Flüchtling, nur 53 subsidären Schutz. Subsidiären Schutz erhalten Personen, die weder Flüchtlingsstatus noch Asylstatus haben, die aber glaubhaft machen können, dass ihnen in ihren Herkunfstsländern ein ernsthafter Schaden droht. Dazu gehört laut dem BAMF „eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts“.