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Kritik an verkürzten Verfahren
BAMF: Personalrat hält Bearbeitung von Asylanträgen für „nicht rechtsstaatlich“

Der Personalrat des BAMF übt scharfe Kritik an der Art der Bearbeitung von Asylanträgen innerhalb der Behörde, vor allem bei der Identitätsfeststellung. Es würden Bescheide im Schnellverfahren ausgestellt, Dolmetscher überschritten ihre Kompetenzen und die Bearbeiter der Anträge seien nicht ausreichend qualifiziert.

(Foto: dts)
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Berlin (dts) – Der Gesamtpersonalrat des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hält die Rechtsstaatlichkeit bei der aktuellen Bearbeitung von Asylanträgen von Syrern und Eritreern für nicht gegeben. In einem Brandbrief an den Behördenleiter Frank-Jürgen Weise, der der „Welt“ vorliegt, sprechen die Personalvertreter von „systematischen Mängeln“ bei den bisher umgesetzten Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung und zur Erhöhung der Anzahl der Entscheidungen. Diese seien „mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht vereinbar“, heißt es in dem vierseitigen Brief vom Mittwoch.

Demnach sind die verkürzten schriftlichen Verfahren für Asylsuchende aus Syrien und Eritrea „mit dem Rechtsstaatsgebot nicht vereinbar“. Nach der Erfahrung der Bearbeiter sei davon auszugehen, dass es einen „hohen Anteil von Asylsuchenden gibt, die eine falsche Identität angeben, um eine Bleibeperspektive mit der Möglichkeit des Familiennachzugs etc. zu erhalten“. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte in diesem Zusammenhang von einer Schätzzahl von rund 30 Prozent der Asylsuchenden gesprochen, die sich als Syrer ausgeben würden, in Wahrheit aber keine seien. Die Personalvertreter widersprechen zudem der offiziellen Darstellung der Nürnberger Behörde, wonach die BAMF-Mitarbeiter die Angaben zur Identität akribisch prüfen würden. „Tatsächlich verzichtet das Bundesamt auf eine Identitätsüberprüfung.“ Syrer sei derzeit, wer sich „schriftlich im Rahmen einer Selbstauskunft als Syrer bezeichnet (im Fragebogen an der richtigen Stelle ein Kästchen ankreuzt) und der Dolmetscher (in der Regel weder vereidigt noch aus Syrien kommend) dies bestätigt“. Die Dolmetscher würden in keinem Arbeitsverhältnis zum BAMF stehen. Noch seien sie in irgendeiner Weise auf die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland vereidigt. „Letztlich wird diesen Dolmetschern alleine die Prüfung des Asylgesuchs überlassen.“ Eine solche „massenhaft praktizierte Entscheidungspraxis“ steht nach Ansicht der Personalvertreter „mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht im Einklang“. Der Personalrat fordert BAMF-Chef Weise auf, umgehend wieder zu einer gründlichen Kontrolle der Identität der Flüchtlinge zurückzukehren. „Selbst wenn ein Asylsuchender aus Syrien ein Personaldokument vorlegt, ist eine Echtheitsprüfung zwingend geboten“, heißt es in dem Brief. Hintergrund sind Meldungen über eine hohe Anzahl von gefälschten syrischen Pässen.

Trotz Warnungen aus dem Innenministerium seien die Entscheider „angehalten, ohne erfolgte Echtheitsprüfung diesem Personenkreis den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen“. Der Wegfall der Überprüfung „erleichtert zudem auch das Einsickern von Kämpfern der Terrormiliz IS nach Mitteleuropa und stellt ein erhöhtes Gefährdungspotential dar“. Auf deutlichen Widerstand trifft auch die deutlich verkürzte Einarbeitungszeit für neue BAMF-Entscheider, die nach Kenntnisstand der Personalvertreter nach einer drei- bis achttägigen Einarbeitungsphase bereits eingesetzt werden und „massenhaft Bescheide“ ausstellten. Mit Blick auf die für die Qualität einer Entscheidung notwendige Vorbildung der Mitarbeiter ist von einer „Schnellschuss-Qualifizierung“ die Rede: Die Herabsetzung der Einarbeitungszeit von früher drei Monaten könne die neuen Mitarbeiter aus fachfremden Bereichen „unmöglich in die Lage versetzen, im rechtsstaatlichen Sinne individuelle und sachlich/juristisch fundierte (Grund)Rechtsprüfungen vorzunehmen mit möglicherweise existentiellen Folgen für die Antragssteller“. Die Personalvertreter fordern den BAMF-Chef auf, trotz einer notwendigen Beschleunigung bei der Bearbeitung der Anträge ein „rechtsstaatliches Verfahren im Sinne einer (echten) Identitätsprüfung“ auch bei Flüchtlingen aus Syrien, dem Irak und Eritrea zu gewährleisten.